Zu § 167 BewG
H B 167.1 (2)
Abgrenzung des Grund und Bodens vom Wirtschaftsteil
Ein vom Betriebsleiter genutztes freistehendes Einfamilienhaus mittleren Ausstattungsstandards (Standardstufe 3) befindet sich auf einer 10 000 m2 großen Hofstelle. Das Haus (Baujahr 2002) verfügt über einen Keller und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Brutto-Grundfläche beträgt 100 m2 je Geschoss. Der zuletzt vor dem Bewertungsstichtag ermittelte Bodenrichtwert beträgt für das maßgebliche Grundstück 175 EUR/m2. Zum wurden das Haus und der Hausgarten mit insgesamt 1 140 m2 steuerfrei aus dem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen entnommen.
Für die Arbeitnehmer des Betriebs wurde ebenfalls im Jahre 2002 ein freistehendes Zweifamilienhaus mittleren Ausstattungsstandards (Standardstufe 3) errichtet. Das voll unterkellerte Haus verfügt über zwei übereinander liegende Wohnungen und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss, das jedoch nutzbar ist. Die Brutto-Grundfläche beträgt für jedes Geschoss 100 m². Zum Zweifamilienhaus gehören eine Umgriffsfläche von 150 m2 und zwei Parkplätze zu je 15 m2.
Vom Gutachterausschuss stehen weder geeignete Vergleichswerte noch örtliche Sachwertfaktoren zur Verfügung.
Der Besteuerungsfall tritt am ein.
I. Wohnteil
Das Einfamilienhaus des Betriebsleiters gehört zum Wohnteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Zur Abgrenzung des Wohnteils vom Wirtschaftsteil ist die Verkehrsanschauung heranzuziehen. Der Flächenansatz ist auf das Fünffache der bebauten Fläche zu begrenzen (§ 167 Absatz 2 BewG).
Berechnung der maßgeblichen Fläche des Wohnteils
Tabelle in neuem Fenster öffnenPrüfung der Höchstgrenze1. Bebaute Fläche des Grundstücks lt. Kataster100 m22. Hausgarten+ 1 040 m2Summe1 140 m2Maximal das Fünffache der bebauten Fläche500 m2Berechnung des Sachwerts des Wohnteils
Tabelle in neuem Fenster öffnena)Bodenrichtwert175 EUR/m2Maßgebliche Grundstücksfläche× 500 m2Bodenwert87 500 EURb)Gebäudesachwert (§ 190 Absatz 1 und 2 BewG)Gebäuderegelherstellungswert lt. Anlage 24
Gebäudeart 1.01 — Standardstufe 3835 EUR/m2Baupreisindex 116,8/100975 EUR/m2Brutto-Grundfläche: (KG, EG, DG je 100 m2)× 300 m2292 500 EURDavonAlterswertminderung (§ 190 Abs. 4 i. V. m. Anlage 22 BewG)
Verhältnis des Gebäudealters am Bewertungsstichtag
zur Gesamtnutzungsdauer = Jahre 16 : 70 Jahre22,86 %./. 66 866 EURGebäudesachwert225 634 EURc)Vorläufiger Sachwert (§ 189 Absatz 3 BewG)Bodenwert87 500 EURGebäudesachwert+ 225 634 EURVorläufiger Sachwert313 134 EURd)SachwertVorläufiger Sachwert313 134 EURWertzahl lt. Anlage 25 zum BewG× 0,8Sachwert250 507 EUR
II. Betriebswohnungen
Das Zweifamilienhaus für die Arbeitnehmer des Betriebs gehört zu den Betriebswohnungen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Zur Abgrenzung der Betriebswohnungen vom Wirtschaftsteil ist ebenfalls die Verkehrsanschauung heranzuziehen (§ 167 Absatz 2 BewG).
Berechnung der maßgeblichen Fläche für die Betriebswohnungen
Tabelle in neuem Fenster öffnenPrüfung der Höchstgrenze1. Bebaute Fläche des Grundstücks lt. Kataster100 m22. Umgriffsfläche+ 150 m23. Nebenfläche (Parkplätze)+ 30 m2Summe280 m2Maximal das Fünffache der bebauten Fläche500 m2Berechnung des Sachwerts der Betriebswohnungen
Tabelle in neuem Fenster öffnena)Bodenrichtwert175 EUR/m2Maßgebliche Grundstücksfläche× 280 m2Bodenwert49 000 EURb)Gebäudesachwert (§ 190 Absatz 1 und 2 BewG)Gebäuderegelherstellungswert lt. Anlage 24
—Gebäudeart 1 121 — Standardstufe 3767 EUR/m2Baupreisindex 116,8/10089 EUR/m2Brutto-Grundfläche (KG, EG, OG, DG je 100 m2)× 400 m2358 000 EURDavonAlterswertminderung lt. Anlage 22
Verhältnis der tatsächlichen Nutzungsdauer zur
Gesamtnutzungsdauer lt. Anlage 22 = 16 Jahre : 70 Jahre22,86 %./. 81 839 EURGebäudesachwert276 161 EURc)Vorläufiger Sachwert (§ 189 Absatz 3 BewG)Bodenwert49 000 EURGebäudesachwert+ 276 161 EURVorläufiger Sachwert325 161 EURd)SachwertVorläufiger Sachwert325 470 EURWertzahl lt. Anlage 25 zum BewG× 0,8Sachwert260 128 EUR
III. Verbleibende Hofstelle
Die beim Wohnteil und den Betriebswohnungen nicht erfasste restliche Hoffläche wird beim Wirtschaftsteil erfasst.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478