ErbStH H B 167.1 (1) (Zu
§ 167 BewG)
Zu § 167 BewG
H B 167.1 (1)
Häusliches Arbeitszimmer
Ein im Wohnbereich belegenes Arbeitszimmer stellt bewertungsrechtlich lediglich einen Raum dar, dem innerhalb der Nutzung zu Wohnzwecken eine dieser Nutzung nicht widersprechende Funktion zugewiesen ist (> , BStBl 1989 II S. 135).
Fundstelle(n):
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BAAAH-43478