ErbStH H B 163 (5) (Zu § 163 BewG)

Zu § 163 BewG

H B 163 (5)

Wirtschaftswert der weinbaulichen Nutzung

Beispiel:

Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Weinbaubetrieb mit folgenden Betriebsverhältnissen:

9 ha Eigentum und 7 ha Zupachtflächen

Die nachhaltige Erntemenge der letzten fünf Jahre beträgt 168 000 Liter, davon wurden


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an die Winzergenossenschaft als Trauben geliefert
21 000 l
als Fasswein verkauft
42 000 l
als Flaschenwein verkauft
105 000 l


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Verwertungsform
Nachhaltige Erntemenge in Liter Wein
Ermittelte Anteile der Verwertungsformen
Entsprechende Flächenanteile in
ha
a
m2
Traubenerzeugung
21 000
12,50 %
1
12
50
Fassweinerzeugung
42 000
25,00 %
2
25
00
Flaschenweinerzeugung
105 000
62,50 %
5
62
50
Summe
168 000
100,00 %
9
00
00

Reingewinnverfahren


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Nutzungsart
Wert EUR/ha
Kapitalisierungsfaktor
jeweilige Eigentumsfläche
Wirtschaftswert in EUR
ha
a
m2
Flaschenwein
./.  193
18,6
5
62
50
./. 20 192,63
Fasswein
./.  759
18,6
2
25
00
./. 31 764,15
Traubenerzeugung
./. 1 252
18,6
1
12
50
./. 26 198,10
Summe
./. 78 154,88
Wirtschaftswert der weinbaulichen Nutzung (gerundet)
./. 78 155

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478