Zu § 163 BewG
H B 163 (3)
Wirtschaftswert der landwirtschaftlichen Nutzung
Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Landwirtschaftsbetrieb in Oberbayern mit folgenden Betriebsverhältnissen:
Ackerbau 50 ha Eigentum und 55,0020 ha Zupachtflächen, betriebliche Verbindlichkeiten 57 000 EUR.
Ermittlung des Gesamtstandarddeckungsbeitrags für die landwirtschaftliche Nutzung
Tabelle in neuem Fenster öffnenStandarddeckungsbeitrag/ha fürAnbauflächenBetrag in EURhaam2Weichweizen598 EUR30000017 940,00Kartoffeln2 327 EUR400000+ 93 080,00Raps584 EUR300000+ 17 520,00Gerste516 EUR25010+ 1 290,52Roggen402 EUR25010+ 1 005,40Summe130 835,92Gesamtstandarddeckungsbeitrag des Betriebs (gerundet)130 836Ermittlung der Nutzungsart bzw. Betriebsform für die landwirtschaftliche Nutzung
Da die Standarddeckungsbeiträge der pflanzlichen Nutzung entsprechend R B 163 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 1 alle dem Ackerbau zuzuordnen sind, ist das Klassifizierungsmerkmal > ⅔ erfüllt. Es liegt ein reiner Ackerbaubetrieb vor.
Ermittlung der Betriebsgröße für die landwirtschaftliche Nutzung
Gesamtstandarddeckungsbeitrag 130 836 EUR : 1 200 = 109,03 EGE
Die Betriebsgröße liegt über 100 EGE = Großbetrieb.
Bewertungsparameter Anlage 14 zum BewG
Tabelle in neuem Fenster öffnenReingewinn/ha – Oberbayern, Großbetrieb, Ackerbau109 EURBewertung des Betriebs
Reingewinnverfahren
Tabelle in neuem Fenster öffnenNutzungsartWert EUR/haKapitalisierungsfaktorjeweilige EigentumsflächeWirtschaftswert in EURhaam2Ackerbau über 100 EGE10918,6500000101 370,00Wirtschaftswert der landwirtschaftlichen Nutzung101 370,00Die betrieblichen Verbindlichkeiten sind mit dem Ansatz des Reingewinns von 109 EUR/ha berücksichtigt.
Wirtschaftswert der landwirtschaftlichen Nutzung bei Betrieben mit Vieh
Ist Weidevieh vorhanden, sind die Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen mit dem Ansatz der Standarddeckungsbeiträge des Weideviehs abgegolten, da von einem ausgeglichenen Futtersaldo ausgegangen wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen nicht in den Standarddeckungsbeitrag des jeweiligen Produktionszweigs (Ackerbau bzw. Futterbau) einbezogen werden. Futterflächen sind Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und -weiden, Grünmais (Silagemais), sonstige Futterpflanzen, Grünland und Weiden ohne ertragsarme Weiden, ungepflegtes Weideland.
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BAAAH-43478