ErbStH H B 163 (1) (Zu
§ 163 BewG)
Zu § 163 BewG
H B 163 (1)
Abrundung/Aufrundung
Ergeben sich bei der Ermittlung eines Wirtschaftswerts Euro-Beträge mit Nachkommastellen, sind diese kaufmännisch auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.
Flächenangaben
Die zur Berechnung eines Wirtschaftswerts erforderlichen Flächenangaben sind in Hektar, Ar und Quadratmeter anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478