ErbStH H B 151.5 (Zu
§ 151 BewG)
Zu § 151 BewG
H B 151.5
Treuhandverhältnis
Im Fall eines Treuhandverhältnisses, bei dem der Herausgabeanspruch des Treugebers auf nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften gerichtet ist, ist eine gesonderte Feststellung des Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften durchzuführen.
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BAAAH-43478