ErbStH H B 11.5 (Zu § 11 BewG)

Zu § 11 BewG

H B 11.5

Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung

> , BStBl 2018 II S. 281

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

Für 2017 beträgt der Basiszins 0,59 %; daraus ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz von 5,09 %. Für Bewertungsstichtage ab kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach § 18 Absatz 4 InvStG 2018 jährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478