Besteuerung teils außerhalb
und teils innerhalb der Spekulationsfrist vorgenommener Grundstücksveräußerungen
nach einem Umlegungsverfahren
Leitsatz
1. Veräußert
ein Steuerpflichtiger ein Grundstück, das ihm im Zuge einer Baulandumlegung
zugeteilt wurde, in die er oder sein Rechtsvorgänger Grundstücke
eingebracht hat, die teils innerhalb und teils außerhalb der Spekulationsfrist
des § 23 EStG von zehn Jahren angeschafft wurden, so ist der Steuerpflichtige
so zu behandeln, als habe er das veräußerte Grundstück teilweise
innerhalb und teilweise außerhalb der Spekulationsfrist veräußert.
2. Der Veräußerungserlös ist
daher zu dem Anteil steuerbar, der dem Wertverhältnis der innerhalb
der Spekulationsfrist angeschafften Grundstücke zum Gesamtwert der
aus der Umlegung erhaltenen Grundstücke einschließlich Zuzahlungen
oder Abfindungen jeweils im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses entspricht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2020 S. 571 Nr. 9 EFG 2020 S. 636 Nr. 9 EStB 2020 S. 278 Nr. 7 KAAAH-43381
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 22.10.2019 - 3 K 2398/17
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