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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1681/19 EFG 2020 S. 519 Nr. 7

Gesetze: AO § 163 ; EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 1 S, 2 ; § 6 Abs. 7 Nr. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Leasing: Deckelung des Entnahmewerts bei privater Nutzung eines überwiegend betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs

Leitsatz

Für Deckelung des Entnahmewerts bei privater Nutzung eines überwiegend betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs auf die Höhe der in diesem Veranlagungszeitraum tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben besteht keine gesetzliche Grundlage.

Ein Anspruch auf Anwendung der Billigkeitsregelung besteht nicht, wenn bei einem geleasten Fahrzeug die monatlichen Fahrzeugkosten unter Einbeziehung der über die Laufzeit des Leasingvertrages verteilten Sonderzahlung höher sind als 1% des Listenpreises.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 506
DStR 2020 S. 6 Nr. 36
DStRE 2020 S. 1089 Nr. 18
EFG 2020 S. 519 Nr. 7
EStB 2020 S. 275 Nr. 7
KÖSDI 2020 S. 21719 Nr. 5
AAAAH-43380

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 10.12.2019 - 3 K 1681/19

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