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Die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
I. Vorbemerkungen
In der sozialversicherungsrechtlichen Praxis kommt es (vielfach im Rahmen der von den Rentenversicherungsträgern vorgenommenen Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV) verhältnismäßig häufig vor, dass bei Geschäftsführern von juristischen Personen eine Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, obwohl die Beteiligten bislang von einer fehlenden Versicherungspflicht ausgegangen sind; umgekehrt werden Geschäftsführer nicht selten fehlerhaft als Beschäftigte gemeldet.
In beiden Fallgestaltungen kann es zu erheblichen Problemen kommen, die u. a. mit den Stichworten der Beitragsnachforderung (d. h. einer erheblichen finanziellen Belastung) und der Beitragsrückerstattung (d. h. einem empfindlichen Eingriff in die bisherige Planung der Altersversorgung) zusammenhängen. Deshalb erscheint es angebracht, den Themenkreis der Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, zu dem ”vieles im Fluss” ist und zu dem es fortlaufend neue Rechtsprechung gibt, näher darzustellen.
II. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis
Grundvoraussetzung für die Bejahung einer Sozialversicherungspflicht ist das Vorliegen ...