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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 168/20

Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von PKH für das eA-Verfahren sowie Ablehnung des Antrags auf eA mangels Rechtswegerschöpfung

Gesetze: § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG, § 149 Abs 1 S 2 VwGO, § 152a Abs 6 VwGO, § 114 ZPO, § 114ff ZPO

Instanzenzug: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Az: OVG 3 S 126.19 Beschlussvorgehend Az: 10 L 463.19 Beschluss

Gründe

1Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG liegen nicht vor. Der Antrag ist unzulässig.

2Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt jedoch der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; stRspr).

3Dies ist hier nicht geschehen. Die Beschwerdeführerin hat am beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anhörungsrüge gegen die letztinstanzliche fachgerichtliche Entscheidung über ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Diese kann gemäß § 152a Abs. 6 in Verbindung mit § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verbunden werden. Einen solchen Antrag hat die Beschwerdeführerin offenbar noch nicht - erfolglos - gestellt.

4Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200213.2bvr016820

Fundstelle(n):
XAAAH-43274