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NWB Nr. 4 vom Seite 225 Fach 27 Seite 5587

Reformgesetze 2003 zur Sozialversicherung

von Oberverwaltungsrat Horst Marburger, Geislingen

I. Allgemeines

Die in der Öffentlichkeit stark diskutierten und zum Teil in Form eines Kompromisses im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, zum Teil aber erst durch die sog. Kanzlermehrheit zustande gekommenen Gesetze führen zu wesentlichen Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um folgende Gesetze: a) Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG) v. (BGBl 2002 I S. 4637), b) Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Erstes Hartz-Gesetz) v. (BGBl 2002 I S. 4607), c) Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Zweites Hartz-Gesetz) v. (BGBl 2002 I S. 4621). Die unter b) und c) genannten Gesetze ändern in erster Linie Vorschriften des SGB III, beschäftigen sich also allein mit dem Arbeitsmarkt. Teilweise werden dort aber auch andere Sachverhalte geregelt, wie insbesondere die geringfügige Beschäftigung und die Scheinselbständigkeit. Soweit es sich um reine Arbeitsmarkt-Vorschriften handelt, werden die Neuregelungen in einem gesonderten Beitrag in den NWB behandelt werden.

II. Jahresarbeitsentgeltg...

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Reformgesetze 2003 zur Sozialversicherung

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