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Änderungen im Recht der Arbeitsvermittlung
Aus den Anfang des Jahres 2002 veröffentlichten Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu fehlerhaften Vermittlungsstatistiken der Arbeitsämter hat der Gesetzgeber erste Konsequenzen gezogen. Als Sofortmaßnahme für eine stärker kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistung am Arbeitsmarkt wurden Änderungen im Recht der Arbeitsförderung (SGB III) beschlossen, die bereits zum in Kraft getreten sind (Art. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. , BGBl 2002 I S. 1130). Eine neue privatwirtschaftliche Führungsstruktur an der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit soll dafür die organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Kernpunkt der inhaltlichen Neuregelungen ist die Einführung eines Wettbewerbs zwischen der öffentlichen und der privaten/gewerblichen Arbeitsvermittlung.
I. Neue Rahmenbedingungen für die private Arbeitsvermittlung
Seit dem Wegfall des Vermittlungsmonopols der Arbeitsverwaltung (1. 8. 1994) war Arbeitsvermittlung durch private Vermittler nur mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit zulässig. Diese Beschränkung war mit dem neuen Wettbewerbsgedanken nicht mehr zu vereinbaren und wurde deshalb ersatzlos...