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NWB Nr. 3 vom Seite 169 Fach 27 Seite 5457

Änderungen im Recht der Arbeitsförderung durch das Job-AQTIV-Gesetz

von Joachim Kopp, Bonn

Die Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht für diese Legislaturperiode eine grundlegende Überarbeitung des Arbeitsförderungsrechts vor. Dieses Vorhaben wird mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. (BGBl 2001 I S. 3443), kurz: Job-AQTIV-Gesetz, umgesetzt (die Wortschöpfung ”AQTIV” steht für die zentralen Elemente der Reform: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln). Im Mittelpunkt der zum 1. 1. 2002 in Kraft getretenen Rechtsänderungen steht die Neuausrichtung der Arbeitsvermittlung und der Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Zugleich soll der Grundsatz ”Fördern und Fordern” stärker als bisher im Recht der Arbeitsförderung verankert werden. Dies ist auch das Ziel verschiedener Änderungen im Recht der Entgeltersatzleistungen. Neuregelungen im Versicherungsrecht sind darauf gerichtet, Lücken im Arbeitslosenversicherungsschutz für bestimmte Personengruppen zu schließen. Die nachfolgenden Ausführungen aktualisieren die Gesamtdarstellungen in NWB F. 27 S. 4855 ff., F. 27 S. 5295 ff. und F. 27 S. 5343 ff.

I. Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung in Arbeit als zentra...

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Änderungen im Recht der Arbeitsförderung durch das Job-AQTIV-Gesetz

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