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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2019
Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung
Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich bei dem Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2019 zwar keine tief greifenden Änderungen ergeben. Jedoch hat sich der Vordruck an vielen Stellen geändert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Inhaltliche und technische Anforderungen
Die mit der Einkommensteuererklärung einzureichende Anlage EÜR und die ergänzenden Vordrucke sind elektronisch und nach § 87a Abs. 6 AO mit elektronischer Authentifizierung zu übermitteln. Für jeden Betrieb ist jeweils eine separate 4/3-Rechnung zu erstellen.
Auch Personengesellschaften müssen die Anlage EÜR für den gesamthänderischen Bereich elektronisch übermitteln. Dies gilt auch für Sonder- und Ergänzungsrechnungen von Personengesellschaften (Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben – Anlage SE – sowie die Ergänzungsrechnungen – Anlage ER) und für Schuldzinsenermittlungen nach § 4 Abs. 4a EStG, soweit diese erforderlich sind.
Auf Antrag kann das Finanzamt in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmen-Überschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz verzichten. In diesen Fällen ist der Vordruck Anlage EÜR ggf. mit weiteren Anlagen zu verw...