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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2019
Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung
Im Vergleich [i]Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 15. Aufl. 2019zu den Vorjahren haben sich bei dem Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2019 zwar keine tief greifenden Änderungen ergeben. Jedoch hat sich der Vordruck an vielen Stellen geändert, so dass dieser Gesamtüberblick beim Ausfüllen hilfreich sein wird. Die Checkliste am Ende des Beitrags wurde nicht nur aktualisiert, sie wurde um die zugehörigen Kennziffern und Sachbereiche ergänzt und ist nun Taxonomie-konform.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Inhaltliche und technische Anforderungen
Unternehmer, die [i]Pflicht zur elektronischen Übermittlung nicht verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen, oder die nicht freiwillig bilanzieren, können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln. Die mit der Einkommensteuererklärung einzureichende Anlage EÜR und die ergänzenden Vordrucke sind nach § 60 Abs. 4 EStDV zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Übermittlung ist nach § 87a Abs. 6 AO nur mit elektronischer Authentifizierung zulässig.
Für jeden Betrieb ist jeweils eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
Auch [i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung, infoCenter NWB JAAAB-14429 Personengesellschaften (z. B. GbR oder KG) müssen die Anlage EÜR für den gesamthänderischen Bereich elektronisch übermitteln. Dies gilt auch für Sonder- und Ergänzungsrechnungen von Personengesellschaften (Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben – Anlage SE – sowie die Ergänzungsrechnungen – Anlage ER) und für Schuldzinsenermittlungen nach § 4 Abs. 4a EStG, soweit diese erforderlich sind. S. 240
II. Ausnahmetatbestände und Erleichterungen
Auf Antrag [i]Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht kann das Finanzamt in Härtefällen gem. § 150 Abs. 8 AO auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmen-Überschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmen-Überschussrechnung ist in diesen Fällen immer der Vordruck Anlage EÜR ggf. mit weiteren Anlagen zu verwenden.