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Vergütungen für Geschäftsführungsleistungen
Die [i]Eckert/Sebast, ABC der Umsatzsteuer-Kontierung, Herne 2019umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Zuwendungen für Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ist regelmäßig von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft abhängig. Zuwendungen können als Gesellschafterbeitrag umsatzsteuerrechtlich nicht steuerbar sein, andererseits kann die Zuwendung ein steuerbarer und auch steuerpflichtiger Umsatz sein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Abgrenzung der Steuerbarkeit
Die allgemeinen Grundsätze des Leistungsaustausches zwischen einem Gesellschafter und einer Personengesellschaft gelten auch für die Beurteilung von Geschäftsführungstätigkeiten. Erbringt eine natürliche oder eine juristische Person im Rahmen des Unternehmens gegenüber einer Personengesellschaft Geschäftsführungsleistungen gegen ein Sonderentgelt, liegt ein steuerbarer und auch steuerpflichtiger Umsatz vor.
Die Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Geschäftsführerleistungen ist davon abhängig, ob der Geschäftsführer selbständig tätig wird und ob ein gewinnunabhängiges Sonderentgelt für diese Tätigkeit entrichtet wird.
II. Selbständigkeit natürlicher Personen
Ist eine natürliche Person Gesellschaf...