OFD Frankfurt/M. - S 0120 A-007-St 611

Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ)

Bezug:

Die Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ) vom ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2019 Nr. 18 vom (Seite 249 ff.) veröffentlicht.

Die beigefügte Anlage 1 gibt die Zuständigkeitsverordnung in der ab dem gültigen Fassung wieder.

Die ZuStVOFÄ vom wurde durch die Verordnungen zur Änderung der ZuStVOFÄ vom (§§ 2 Nr. 22, 9 Satz 2 und 10 Nr. 2) aufgrund der Fusion der bisher selbstständigen Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur Gemeinde Wesertal angepasst, vgl. Anlage 2.

Anlage 1 Datei öffnen

Anlage 2 Datei öffnen

OFD Frankfurt/M. v. - S 0120 A-007-St 611

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
IAAAH-42939