Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ)
Bezug:
Die Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (ZuStVOFÄ) vom ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2019 Nr. 18 vom (Seite 249 ff.) veröffentlicht.
Die beigefügte Anlage 1 gibt die Zuständigkeitsverordnung in der ab dem gültigen Fassung wieder.
Die ZuStVOFÄ vom wurde durch die Verordnungen zur Änderung der ZuStVOFÄ vom (§§ 2 Nr. 22, 9 Satz 2 und 10 Nr. 2) aufgrund der Fusion der bisher selbstständigen Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur Gemeinde Wesertal angepasst, vgl. Anlage 2.
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Anlage 2 Datei öffnen
OFD Frankfurt/M. v. - S 0120
A-007-St 611
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
IAAAH-42939