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Über Altersteilzeitarbeit in die vorgezogene Altersrente
A. Förderung der Altersteilzeitarbeit
I. Ziel der Regelung
Die Förderung der Altersteilzeitarbeit verschafft den Arbeitsvertragsparteien eine Alternative zu betrieblichen Frühverrentungsmaßnahmen, die das System der Arbeitslosenversicherung als Grundlage nutzen und deren Versicherungsleistung, das Arbeitslosengeld, lediglich aufstocken. Die im Grundsatz bereits seit dem geltende Regelung bietet insbesondere den Tarifvertragsparteien Rahmenbedingungen für Maßnahmen, nach denen ältere Arbeitnehmer (AN) ihre Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand vermindern oder aber bei Aufrechterhaltung des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses ihre tatsächliche Beschäftigung bei Fortzahlung eines Teils ihres gewöhnlichen Arbeitsentgelts vorzeitig völlig beenden.
Die Regelung dient grundsätzlich dem Zweck, einerseits arbeitslosen Arbeit Suchenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen und andererseits die in der Spätphase ihrer beruflichen Tätigkeit stehenden AN nicht von heute auf morgen über eine mindestens einjährige Arbeitslosigkeit jählings, sondern während der Beschäftigung allmählich an den Ruhestand heranzuführen. Diese Ziele fördert die Bundesa...