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NWB Nr. 34 vom Seite 2857 Fach 27 Seite 5373

Das Altersvermögensgesetz 2001

von Diplom-Verwaltungswirt Michael Schmidt, Bonn

I. Einführung und Ziele der Reform

Bei jüngeren Menschen besteht heute eine weit verbreitete Unsicherheit darüber, ob sie trotz hoher Beiträge im Alter noch eine ausreichende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) erhalten. Es wird zunehmend bezweifelt, dass künftige Beitragszahler ab dem Jahr 2030 bereit sein werden, eine Belastung ihres Einkommens durch die Beitragszahlung zur gesetzlichen RV in Höhe von 24 bis 26 Prozent zu akzeptieren. Nur mit einem solchen Beitragssatzniveau wäre aber ohne grundlegende Reformen die Zahlung der Renten auf heutigem Niveau an die heute 30- bis 40-Jährigen gewährleistet.

Zur Wiederherstellung von Sicherheit und Vertrauen in die gesetzliche Alterssicherung wollte deshalb die Bundesregierung den heutigen und künftigen Beitragszahlern - Arbeitgebern (ArbG) und Arbeitnehmern (AN) - ein Signal geben, dass die Belastung ihrer Einkommen nicht über ein bestimmtes Beitragssatzniveau steigt. Dazu war eine langfristig tragende und zukunftsweisende Reform der Alterssicherung erforderlich.

Eine nachhaltige und langfristig tragende Reform der Alterssicherung muss das Ziel verfolgen, dass die gesetzliche Alterssicheru...

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