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Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019: Aktualisierung und Konkretisierung der Verwaltungsauffassung (Teil 2)
Die ErbStR 2019, flankiert von den ErbStH 2019, dokumentieren neben der aktuellen Verwaltungsauffassung zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im engeren Sinne auch das fortentwickelte Bewertungsrecht, das diesen Steuern als Bemessungsgrundlage dient.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Investmentzertifikate Allgemeine Bewertungsvorschriften – Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften: Die ErbStR 2019 äußern sich zur Bewertung von Anteilsscheinen, die von Kapitalanlagegesellschaften und anderen Investmentgesellschaften ausgegeben werden, und regeln klarstellend das Verhältnis von Kurswertansatz zum Ansatz mit dem Rücknahmepreis.
Allgemeine Bewertungsvorschriften – Erfindungen und Urheberrechte: [i]Ermittlung des KapitalisierungszinssatzesDie Finanzverwaltung bestätigt und aktualisiert eine Vereinfachungsregelung zur Bewertung von Erfindungen und Urheberrechten mittels Kapitalisierung von Lizenzgebühren unter Rückgriff auf den Basiszins der Deutschen Bundesbank sowie einen (Risiko-) Zuschlag von 4,5 %.
Steuerliche Unternehmensbewertung – Sonderfälle: Die [i]Vereinfachtes Ertragswertverfahren in SonderfällenErbStR 2019 thematisieren die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im vereinfachten Ertragswertverfahren sowie beim Substanzwertansatz (Min...