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Technische Richtlinien geändert
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in den Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Hierauf weist das BMF aktuell hin ( NWB FAAAH-41258).