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NWB BB 3/2020 S. 68

Gründung: Steuerliche Änderungen beachten

Gründer oder Freiberufler, die 2020 aktiv werden, müssen ab sofort innerhalb eines Monats von sich aus den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ( http://go.nwb.de/nejw9) mit Angaben z. B. zu persönlichen Verhältnissen und zu erwarteten Umsätzen an das Finanzamt übermitteln – und zwar über das Portal „Mein Elster“ ( www.elster.de). Die Finanzämter fordern nicht mehr auf, die Angaben fristgerecht zu übermitteln.

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