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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 76

Der neue IDW PS 475

Hinweise zur Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem

WP/StB Prof. Dr. Gunter Heeb

Am erfolgte nach intensiven Debatten die Verabschiedung des Prüfungsstandards IDW PS 475 „Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management“ . IDW PS 475 erläutert, inwieweit die Mängel im internen Kontrollsystem (IKS) den für die Überwachung Verantwortlichen und dem Management in geeigneter Weise mitgeteilt werden und setzt damit die Anforderungen des ISA 265 „Communicating Deficiencies in Internal Control to Those Charged with Governance and Management“ um. Der neue Prüfungsstandard ist für Prüfungen anwendbar, die am oder nach dem beginnen – mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden, daher im Regelfall ab dem Geschäftsjahr 2021.

Kernaussagen
  • Der Abschlussprüfer hat während der Prüfung identifizierte bedeutsame Mängel im IKS zeitgerecht den für die Überwachung Verantwortlichen sowie an die angemessene Managementebene, regelmäßig der Geschäftsleitung oder dem CEO bzw. CFO, schriftlich mitzuteilen.

  • Für sonstige während der Prüfung identifizierte Mängel im IKS genügt eine zeitgerechte, mündliche Kommunikation des Abschlussprüfers mit einer angemessenen Managementebene. Angemessene Ebene soll laut den Anwendungshinweisen das Management des jeweiligen Geschäftsbereichs sein, das unmittelbar in den Kontrollbereich eingebunden ist und geeignete Abhilfe schaffende Maßnahmen ergreifen kann.

  • Der Abschlussprüfer sollte sonstige Mängel im IKS zusätzlich zu der in den Kontrollbereich eingebundenen Managementebene auch der nächst höheren Managementebene mitteilen, da diese auch die Möglichkeit hat, die Abhilfe des Mangels zu veranlassen und durchzusetzen.

I. Hintergrund

IDW PS 475 setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des ISA 265 „Communicating Deficiencies in Internal Control to Those Charged with Governance and Management“ um, die bisher in IDW PS 261 „Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken“ umgesetzt wurden. Daher sind keine materiellen Auswirkungen auf die Abschlussprüfung mit dem Übergang auf IDW PS 475 verbunden.

Der endgültige IDW PS 475 ist Teil der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und flankiert die in IDW PS 470 dargelegten Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen. Während dieser Prüfungsstandard dem Abschlussprüfer keine zusätzlichen, über ISA DE 315 und ISA DE 330 hinausgehenden Verantwortlichkeiten auferlegt, sind in IDW PS 470 zusätzliche Anforderungen für die Kommunikation des Prüfers im Rahmen der Abschlussprüfungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen geregelt.

Das Ziel des Abschlussprüfers ist nach diesem Prüfungsstandard, den für die Überwachung Verantwortlichen, im Regelfall dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung und dem Management, in geeigneter Art und Weise bedeutsame Mängel im IKS mitzuteilen, die sie während der Prüfung identifiziert haben. Ein Mangel im IKS ist gegeben, wenn entweder

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