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BFH 03.09.2019 IX R 2/19, NWB 8/2020 S. 514

Einkommensteuer | Aufwendungen für die Erneuerung des Entwässerungsanschlusskanals an das öffentliche Abwassernetz

Nach Abriss eines Altbaus während des Neubaus eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes wurde der Steuerpflichtige von der Gemeinde aufgefordert, den durch Wurzeleinwuchs beschädigten Entwässerungskanal vom Gebäude zum öffentlichen Abwassernetz zu erneuern. Der BFH hat entschieden, dass es sich um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand handelt, abgesehen von den Kosten für die Verbindung des Kanals mit dem Neubau (Anschlusskosten), die zu den Herstellungskosten gehören.

Einordnung:

Die Entscheidung bringt nichts Neues, sondern bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung. Ihre Bedeutung für die Praxis besteht darin, dass der BFH die Begriffe Erschließungsaufwand, Anliegerbeiträge und ihre ertragsteuerliche Beurteilung kompakt und prägnant – gleichsam lehrbuc...

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