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Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
Die finanziellen Risiken und Lasten witterungsbedingter Arbeitsausfälle in den Wintermonaten werden seit dem Wegfall der Schlechtwettergeldregelung () für Beschäftigte und Arbeitgeber des Baugewerbes im Rahmen des Systems der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Winterbauförderung) abgesichert. Die Maßnahmen und Leistungen der Winterbauförderung sollen dazu beitragen, daß Bauarbeiten in den Wintermonaten durchgeführt und - zur Vermeidung von Winterarbeitslosigkeit - die Beschäftigungsverhältnisse der Bauarbeiter auch bei witterungsbedingten Unterbrechungen der Arbeit aufrechterhalten werden. Diesem Ziel dienen vorrangig tarifliche Regelungen zum völligen oder teilweisen Ausgleich von Einkommensminderungen bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall. Anknüpfend daran und insoweit nachrangig zahlt die Bundesanstalt für Arbeit nach den Vorschriften der Arbeitsförderung (§§ 209 bis 216 SGB III) das pauschale Wintergeld und die Entgeltersatzleistung Winterausfallgeld. Die jeweiligen Regelungen der Winterbauförderung wurden in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert und mehrmals geändert. Mit dem Gesetz zur Neuregelung d...