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Token
Token ist das englische Wort für Wertmarke oder Jeton und ein Oberbegriff für virtuelle Werteinheiten. In Krypto wird der Begriff Token oft als Synonym für Coin verwendet. Es gibt Zahlungs-Token (= virtuelle Währungen, hierunter fällt z. B. der Bitcoin), Nutzungs-Token (= Mittler, die den Zugriff auf digitale Dienstleistungen ermöglichen) und Anlage-Token (mit denen man Unternehmensanteile – z. B. Aktien – und ggf. Dividendenausschüttungen erhält).
Werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Nutzungs- oder Anlage-Token unentgeltlich oder verbilligt überlassen und kann der Arbeitnehmer lediglich die Token selbst beanspruchen, liegt ein Sachbezug vor (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Dieser Sachbezug bleibt in Anwendung der monatlichen 50-Euro-Freigrenze steuerfrei, sofern diese noch nicht anderweitig ausgeschöpft worden ist. Bei Zahlungs-Token handelt es sich grundsätzlich ebenfalls um einen Sachbezug. Lediglich besonders etablierte virtuelle Währungen (derzeit nur Bitcoin oder Ethereum) werden lohnsteuerlich als Geldleistung angesehen.
Der geldwerte Vorteil bei Vorliegen eines Sachbezugs fließt dem Arbeitnehmer regelmäßig im Zeitpunkt der Einbuchung in die Wallet (= Onli...