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Fahrtkostenzuschüsse
1. Allgemeines
Nach dem Gesetzeswortlaut (vgl. § 3 Nr. 15 Sätze 1 und 2 EStG) wäre es in Betracht gekommen, für den Umfang der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen (Sachbezüge und Barzuschüsse) eine Differenzierung zwischen Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sowie diesen gleichgestellten Fahrten (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG) einerseits und privaten Fahrten andererseits vorzunehmen. Die Finanzverwaltung hat sich allerdings dazu entschieden, eine Unterscheidung zwischen Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr im Personenfernverkehr (ohne Luftverkehr) sowie Arbeitgeberleistungen für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr vorzunehmen. Danach gilt im Einzelnen Folgendes:
2. Personenfernverkehr
Die Steuerfreiheit von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen (Sachbezüge und Barzuschüsse) für Fahrberechtigungen im Personenfernverkehr ist neben steuerfreien Reisekosten begrenzt auf Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sowie diesen gleichgestellten Fahrten (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG). Sie kommt daher nur in Betracht für Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis sowie für die beim Entleiher beschäftigten L...