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Fahrtkostenzuschüsse
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind bis zur Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse gilt auch hinsichtlich des Deutschlandtickets. Zu den dabei zu beachtenden Regelungen und Besonderheiten vgl. das Stichwort „Deutschlandticket“.
1. Allgemeines
Nach dem Gesetzeswortlaut (vgl. § 3 Nr. 15 Sätze 1 und 2 EStG) wäre es in Betracht gekommen, für den Umfang der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen (Sachbezüge und Barzuschüsse) eine Differenzierung zwischen Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sowie diesen gleichgestellten Fahrten (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG) einerseits und privaten Fahrten andererseits vorzunehmen. Die Finanzverwaltung hat sich allerdings dazu entschieden, eine Unterscheidung zwischen Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr im Personenfernverkehr (ohne Luftverkehr) sowie Arbeitgeberleistungen für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr vorzunehmen. Danach gil...