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Lexikon - Stand: 27.01.2025

E-Scooter

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen E-Scooter (Elektro-Tretroller) für die beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten zur Verfügung (z. B. Kundenbesuch in der Innenstadt), handelt es sich um steuerfreien Reisekostenersatz in Form einer Sachleistung.

Die Zurverfügungstellung eines E-Scooters zur Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führt zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Nach § 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung handelt es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug und nicht um ein Fahrrad mit der Folge, dass die Regelungen für Elektrofahrzeuge anzuwenden sind (vgl. das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ besonders unter Nr. 1).

Beispiel

Arbeitgeber A überlässt seinem Arbeitnehmer B ab Januar 2025 einen E-Scooter auch zur Privatnutzung und für Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte (Entfernung = 5 km). Die unverbindliche Preisempfehlung des E-Scooters beträgt 1750 €.

Ein Viertel des Bruttolistenpreises beträgt 437,50 € (= 1/4 von 1750 €), abgerundet auf volle Hundert Euro = 400 €. Der monatliche geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Privatfahrten 1 % von 400 €
= 4,00 €
Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte 0,03 % von 400

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