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Änderungen im Recht der Arbeitsförderung und der Altersteilzeit
- Zweites SGB III-Änderungsgesetz zum -
Die Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht für diese Legislaturperiode eine umfassende Überarbeitung des Arbeitsförderungsrechts vor. Mit dem 2. SGB III-ÄndG, das in seinen Kernvorschriften zum in Kraft getreten ist, werden im Vorgriff auf die beabsichtigte Reform die nach Auffassung des Gesetzgebers dringlichsten Änderungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts umgesetzt. Die Rechtsänderungen haben vornehmlich zum Ziel, die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes auszurichten, sozialpolitische Härten für Arbeitslose zu beseitigen und das Verwaltungsverfahren für Arbeitsämter und Arbeitgeber zu vereinfachen. Die nachfolgenden Ausführungen aktualisieren die Gesamtdarstellungen in NWB F. 27 S. 4855 ff., F. 27 S. 4783 ff. und F. 27 S. 4521.
I. Leistungen an Arbeitnehmer
1. Trainingsmaßnahmen
Die Förderung von betrieblichen Trainingsmaßnahmen für Arbeitslose war zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten bisher ausgeschlossen, wenn die Maßnahme zur Einstellung bei einem Arbeitgeber führen sollte, der den Arbeitslosen bereits...