Schätzung bei Nicht-Erklärung
von Einkünften aus Gewerbebetrieb - sonstige Einkünfte des Eigentümers des
Standorts einer Windkraftanlage
Leitsatz
1. Inhaber
des durch den Betrieb einer Windkraftanlage bedingten, gesetzlichen
Anspruchs auf Einspeisung des erzeugten Stroms aus erneuerbaren
Energien in das Netz des Netzbetreibers (Einspeiserecht) ist der
Anlagenbetreiber. Das Einspeiserecht folgt aus dem Gesetz und ist
an die Person des Anlagenbetreibers gebunden.
2. Erhält eine Grundstückseigentümer
des Standorts einer Windkraftanlage, ohne Anlagenbetreiber zu sein,
in der unzutreffenden Annahme, er habe vertraglich auf die Anwachsung
eines abspaltbaren, werthaltigen, disponiblen Rechts verzichtet,
als Gegenleistung einen Geldbetrag, liegen sonstige Einkünfte im Sinne
des § 22 Nr. 3 EStG vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 449 Nr. 6 EStB 2020 S. 278 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21722 Nr. 5 CAAAH-42270
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 27.11.2019 - 5 K 114/18
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