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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 114/18 EFG 2020 S. 449 Nr. 6

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Schätzung bei Nicht-Erklärung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - sonstige Einkünfte des Eigentümers des Standorts einer Windkraftanlage

Leitsatz

1. Inhaber des durch den Betrieb einer Windkraftanlage bedingten, gesetzlichen Anspruchs auf Einspeisung des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien in das Netz des Netzbetreibers (Einspeiserecht) ist der Anlagenbetreiber. Das Einspeiserecht folgt aus dem Gesetz und ist an die Person des Anlagenbetreibers gebunden.

2. Erhält eine Grundstückseigentümer des Standorts einer Windkraftanlage, ohne Anlagenbetreiber zu sein, in der unzutreffenden Annahme, er habe vertraglich auf die Anwachsung eines abspaltbaren, werthaltigen, disponiblen Rechts verzichtet, als Gegenleistung einen Geldbetrag, liegen sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 449 Nr. 6
EStB 2020 S. 278 Nr. 7
KÖSDI 2020 S. 21722 Nr. 5
CAAAH-42270

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 27.11.2019 - 5 K 114/18

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