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Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständige
I. Einleitung
Nach wie vor bereitet die Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen den juristischen Praktikern große Schwierigkeiten. Dabei liegt es in allen Wirtschaftsbereichen für den Auftraggeber nahe, den Rechtsfolgen einer abhängigen Beschäftigung (Anwendung des Arbeitsrechts mit seinen Schutzbestimmungen und des Sozialversicherungsrechts) auszuweichen und eigentliche Arbeitnehmer als (Schein-)Selbständige zu deklarieren. Gerade in den letzten Monaten hat die in der Praxis schwierige Abgrenzung zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern wieder zu einigen gerichtlichen Entscheidungen geführt (BAG ZIP 1997 S. 1714; 1998 S. 612, S. 2104 und S. 2176) und auch ein lebhaftes Echo in der Literatur ausgelöst (Reichold, EWiR 1997 S. 871; Hromodka, NZA 1997 S. 569; Reinecke, ZIP 1998 S. 581; Horn/Henssler, ZIP 1998 S. 589).
Die Einbeziehung Scheinselbständiger in die Sozialversicherungspflicht ist schon seit längerem Gegenstand verstärkter sozialpolitischer Diskussion. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 hatte die Bundesregierung erklärt, Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit schaffen zu wollen, was mit dem Gesetz zu Korrekturen in de...BGBl 1998 I S. 3843 ff.