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Änderungen des Rentenversicherungsrechts zum 1. Januar 1999
I. Vorbemerkung
Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte wurden mit Wirkung ab dem einige Modifizierungen von sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen vorgenommen. Dieses sog. Korrekturgesetz enthält auch rentenversicherungsrechtliche Änderungen, welche für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Diese Änderungen sollen nachfolgend dargestellt werden.
II. Korrektur des Rentenreformgesetzes 1999
Im Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999) v. (BGBl 1997 I S. 2998) waren bestimmte Neuregelungen des Rentenversicherungsrechts vorgesehen, die teilweise zum , teilweise auch zum in Kraft treten sollten (zu denjenigen Regelungen des RRG 1999, die bereits vor dem wirksam wurden, vgl. Marschner in NWB F. 27 S. 4851).
Mit Hilfe des Art. 1 des Korrekturgesetzes wurden nun wesentliche Elemente der im RRG 1999 geregelten Rentenreform ausgesetzt, wobei sich der Gesetzgeber einer komplizierten Gesetzestechnik bediente (Art. 1 § 1 Korrekturgesetz sieht eine Änderung des Art. 33 des RRG 1999 vor, Art. 1 §§ 2 ff. Korrekturgesetz enthält hierzu redaktionelle Folgeände...