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NWB Nr. 38 vom Seite 3071 Fach 27 Seite 4895

Minderung der Erwerbsfähigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht

von Richter am Sozialgericht Ulrich Schürmann, Herne

I. Schädigungsfolge

Als Schädigungsfolge wird im sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsrecht) jede Gesundheitsstörung bezeichnet, die mit einer nach dem entsprechenden Gesetz zu berücksichtigenden gesundheitlichen Schädigung in ursächlichem Zusammenhang steht.

1. Gesundheitliche Schädigung

Das soziale Entschädigungsrecht erfaßt gesundheitliche Schädigungen

  • bei der Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes und durch unmittelbare Kriegseinwirkungen während der beiden Weltkriege sowie durch Ereignisse während bestimmter Kriegsfolgesituationen, z. B. Kriegsgefangenschaft oder Vertreibung und Flucht (§ 1 Abs. 1 und 2 BVG);

  • bei der Ausübung des Wehrdienstes bei der Bundeswehr und des Zivildienstes (§ 81 Soldatenversorgungsgesetz, § 47 Zivildienstgesetz);

  • durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr (§ 1 Abs. 1 OEG);

  • durch gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete oder empfohlene Impfungen (§ 51 Bundesseuchengesetz);

  • infolge des Gewahrsams aus politischen oder willkürlichen Gründen in der...

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Minderung der Erwerbsfähigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht

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