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Der neue Anwendungserlass zu § 146a AO für elektronische Aufzeichnungssysteme
BMF konkretisiert Anforderungen des Kassengesetzes
Durch das Gesetz zum Schutz vor [i]BMF, Schreiben v. 17.6.2019, BStBl 2019 I S. 518Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. wurde u. a. § 146a AO eingeführt. Die Regelung ist eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. § 146a AO gilt erstmals für Kalenderjahre, die nach dem beginnen. Mithin findet die Regelung seit dem bereits Anwendung. Mit (BStBl 2019 I S. 518) äußerte sich die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen der Vorschrift, die nunmehr für die Praxis Relevanz entfalten und berücksichtigt werden müssen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 576
I. Hintergrund
[i]Geuenich, NWB 11/2017 S. 786Mit dem am verkündeten Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl 2016 I S. 3152, sog. Kassengesetz) ist die Vorschrift des § 146a AO eingeführt worden. Bei der Norm handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme betreffend. Während die (allgemeine) Ordnungsvorschrift des § 146 AO die Buchführung als solche und die Erstellung von Aufzeichnungen im Allgemeinen betrifft und sich an sämtliche Buchführungspfl...