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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12 | Erbschaftsteuer: Keine analoge Anwendung der betrieblichen Verschonungsregeln auf Mietwohnungen

Eine analoge Anwendung der §§ 13a und 13b ErbStG auf den im Privatvermögen des Erblassers gehaltenen, geerbten Mietwohnbestand scheidet nach einer aktuellen Entscheidung des BFH mangels Regelungslücke aus. Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Begünstigungsregelungen von Mietwohngrundstücken in den Vermögensarten Betriebs- und Privatvermögen sei auch trotz der enormen Ungleichbehandlung verfassungskonform.

Kurz hinweisen möchten wir Sie auch noch auf eine weitere Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Ob sich Mietwohngrundstücke im Betriebsvermögen oder aber im Privatvermögen befinden, macht ja einen gewaltigen Unterschied aus. Für Betriebsvermögen gibt es unter Umständen sehr großzügige Verschonungsregelungen, nicht jedoch für Grundvermögen. Ein Steuerbürger argumentierte vor dem Finanzgericht Hamburg: Die Differenzierung sei nicht gerechtfertigt. Sie verstoße gegen das Grundgesetz. Er forderte daher eine analoge Anwendung der Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen auf Mietwohngrundstücke im Privatvermögen.

Die Finanzrichter aus der Hansestadt hatten dies erwartungsgemäß abgelehnt. Sie ließen auch keine Revision zu. Der Ste...

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