Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
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§ 29 Zerlegungsmaßstab
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 29 GewStG
R. 29.1 GewStR 2009; H. 29.1 GewStH 2016.
Dietrich/Krakowiak, Deutschland – Ein Steuerparadies für Kapitalgesellschaften? Optimierungspotential der Gewerbesteuerlast am Beispiel einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, DStR 2009 S. 661; Meier, Ungleichbehandlung bei der gewerbesteuerlichen Veranlagung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Rahmen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG?, FR 2012 S. 1072; Stöbener/Gach, Photovoltaik einmal anders – Der gewerbesteuerliche Zerlegungsmaßstab bei Solaranlagen, DStR 2012, S. 1376; Schill, Der Arbeitnehmerbegriff im Kontext der innerstaatlichen Betriebsstätte für die Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung, KStZ 2016 S. 1.
I. Inhalt und Bedeutung des § 29 GewStG
1 Ob eine Zerlegung durchzuführen ist und welche Gemeinden im Rahmen der Zerlegung am Gewerbesteuermessbetrag zu beteiligen sind, ist in § 28 GewStG geregelt. Wie der Gewerbesteuermessbetrag auf die nach § 28 GewStG zerlegungsberechtigten Gemeinden zu zerlegen ist ergibt sich aus § 29 GewStG.
2Die heutige Gesetzesfassung kennt neben der Regelzerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG noch einen Zerlegungsmaßstab für bestimmte Unternehmer des Energiesektors...