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Umsatzsteuer | Aufsichtsrat mit Festvergütung ist kein Unternehmer – Änderung der Rechtsprechung
Ein Aufsichtsratsmitglied, das eine Festvergütung erhält, ist kein Unternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 UStG und schuldet keine Umsatzsteuer. S. 217
Nach dem BFH fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, weil das Aufsichtsratsmitglied nur an den Beschlüssen des Aufsichtsrats mitwirkt und nicht unter eigenem Namen handelt. Außerdem trägt ein Aufsichtsratsmitglied kein wirtschaftliches Risiko, wenn es eine feste Vergütung ohne variable Vergütungsbestandteile erhält. Selbst bei fahrlässigem Handeln bleibt sein Vergütungsanspruch bestehen. Er ist bei Verletzung seiner Sorgfaltspflicht lediglich zum Schadensersatz nach § 116 AktG i. V. mit § 93 AktG verpflichtet.
Der Kläger [i]Kein wirtschaftliches Risiko bei Festvergütungwar leitender Angestellter der S-AG und zudem Aufsichtsratsmitglied bei der D-AG, die eine Tochtergesellschaft der S-AG war. Er erhielt für seine Aufsichtsratstätigke...