Umfang der Besteuerung einer im Rahmen eines Aktientausches gezahlten Barabfindung gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG - Kein Abzug anteiliger Anschaffungskosten?
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1. Gilt eine Barabfindung, die bei einem Aktientausch i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG zusätzlich zu den übernommenen Anteilen als Gegenleistung gezahlt wird, nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG in voller Höhe --ohne Abzug von Anschaffungskosten-- als Kapitalertrag i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG?
2. Verstößt § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAH-41946