Steuerfreiheit einer in der Höhe schwankenden
Theaterbetriebszulage
Leitsatz
Voraussetzung für eine Steuerbefreiung nach § 3b Abs. 1 EStG ist, dass die geleisteten Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt
werden und nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte auch an Sonntagen und Feiertagen oder nachts geleistete
Tätigkeit sind.
Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-,
Feiertags-oder Nachtarbeit gezahlt und eine Hand von Einzelaufstellungen der erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen
oder zur Nachtzeit nachgewiesen werden.
Eine variable Theaterbetriebszulage in Höhe von bis zu 20 % des schwankenden Bruttoverdienstes, die unabhängig vom Umfang
der geleisteten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gewährt wird, ist Bestandteil des arbeitsvertraglichen Arbeitslohnes
und nicht von der Steuerpflicht ausgenommen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2020 S. 357 EFG 2020 S. 343 Nr. 5 EStB 2020 S. 276 Nr. 7 VAAAH-41834
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 14.01.2019 - 2 K 1434/17
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