Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Pflegeversicherung
I. Einleitung
Am 1. 1. 1995 wurde eine soziale Pflegeversicherung eingeführt, die als fünfter Sozialversicherungszweig zu den bereits bestehenden Zweigen der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung hinzugetreten ist. Rechtliche Grundlage war das im Mai 1994 verkündete PflegeVG, dessen Art. 1 mit einem neu geschaffenen Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) identisch ist.
Bereits in seiner ursprünglichen Fassung enthielt das SGB XI ein abschließendes Regelungswerk, das u. a. detaillierte Vorschriften über die ab dem zu erbringenden häuslichen Pflegeversicherungsleistungen und über die ab dem zu gewährenden stationären Leistungen enthielt. Zwischenzeitlich haben die häuslichen und stationären Pflegeversicherungsleistungen an den genannten Stichtagen eingesetzt, jedoch sind seit der Schaffung des SGB XI einige Rechtsänderungen zu verzeichnen, von denen insbesondere die mit dem 1. SGB XI-ÄndG eingeführten Änderungen ein erhebliches Gewicht besaßen.
Der vorliegende Aufsatz soll einen Überblick über das Pflegeversicherungsrecht mit Stand vom bieten, wobei auf die Darstellung von rechtlichen Details ebenso verzichtet wird wie auf soz...