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Das neue Berufsbildungsgesetz 2020
Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat der Bundestag ein wichtiges Gesetz beschlossen, mit dem die berufliche Bildung und Ausbildung in Deutschland gestärkt werden soll. Das geänderte Gesetz gilt seit Januar 2020.
Die wichtigsten Neuerungen der BBiG-Novelle
Eine Mindestvergütung für Auszubildende, international vergleichbare Abschlussbezeichnungen und mehr Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren: Das sind die Kernpunkte der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), mit der die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen Ausbildung gestärkt werden soll. Der Bundestag hat die Reform Ende Oktober 2019 verabschiedet. Der Bundesrat hat sie am gebilligt.
Die wichtigsten Neuerungen der BBiG-Novelle sind:
Mindestausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“)
Anpassung der Mindestausbildungsvergütung ab 2024
Freistellung von Azubis vor und nach der Berufsschule
Lernmittelfreiheit in der Ausbildung
Prüfungen in der Ausbildung: Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer
Neue Bezeichnungen in der Fortbildung
Mehr Möglichkeiten der Teilzeitausbildung
Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Nationales Bildungsregister.