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Änderungen im Sozialhilferecht 1994-1996
Die letzte Gesamtdarstellung zum Recht der Sozialhilfe (NWB F. 27 S. 4211) betraf den im wesentlichen ab geltenden Rechtszustand, der durch die Bekanntmachung des BSHG v. bestätigt wurde; seitdem sind im Sozialhilferecht eine Reihe von Änderungen erfolgt, deren wesentlicher Inhalt im folgenden dargestellt wird; Schwerpunkt sind dabei die durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - s. dazu näher unter Ziff. VI - vorgenommenen Änderungen.
I. Pflege-Versicherungsgesetz
Das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit(PflegeVG) v. , mit dem das SGB XI - soziale Pflegeversicherung - geschaffen wurde, nahm in Art. 18 eine Reihe von Änderungen des BSHG vor, die am in Kraft getreten sind (Art. 68 Abs. 2), und ergänzte § 27 Abs. 3 BSHG um einen neuen Satz 2 (Verhältnis zum SGB XI bei Unterbringung); praktisch nur redaktionell geändert wurde § 38 Abs. 2 Nr. 4 BSHG. Wesentliche Änderungen erfolgten im ”Unterabschnitt 10. Hilfe zur Pflege”: § 68 BSHG - Inhalt (der Pflege) - wurde in z. T. wörtlicher Angleichung an §§ 14, 16 PflegeVG wesentlich konkretisiert, z. B. auch durch Legaldefinition von Krankheit und Behinderung; eingefügt w...