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Berufsständische Versorgung und Sozialversicherung
Berufsständische Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen sind öffentlich-rechtliche Sicherungssysteme für den Fall des Alters, der verminderten Erwerbsfähigkeit und zugunsten der Hinterbliebenen. Sie basieren auf Landesrecht und erfassen die Angehörigen der Kammerberufe. Traditionell gehören hierzu Berufsgruppen, die ”typischerweise” freiberuflich tätig sind, wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte und Zahnärzte. Erste berufsständische Versorgungseinrichtungen entstanden kurz nach dem Ersten Weltkrieg, die überwiegende Anzahl dieser Einrichtungen ist nach dem Inkrafttreten des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) gegründet worden. Das AVG i. d. F. des AnVNG sah ab 1957 erstmals eine Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Angestellte vor, die sowohl in einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung als auch in der Rentenversicherung (RV) pflichtversichert waren (§ 7 Abs. 2 AVG). Im Zuge der Öffnung der RV für weitere Personenkreise (Rentenreform 1972) konnten selbständig Tätige auf Antrag rentenversicherungspflichtig werden (§ 2 Abs. ...