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Änderungen im Rentenversicherungsrecht durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz
I. Einleitung
Ende September 1996 ist das Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) verkündet worden, das in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft treten wird (vgl. dazu auch die amtlichen Materialien in BT-Drs. 13/4610, 13/5088, 13/5108 und 13/5147). Im vorliegenden Aufsatz soll ein Überblick über die wichtigsten Regelungen des WFG gegeben werden, die sich allesamt in Art. 1 des WFG finden, welcher das SGB VI abändert. Nicht eingegangen wird u. a. auf sehr spezielle Materien (wie z. B. das sog. Fremdrentenrecht für Aussiedler, das in Art. 3 und 4 des WFG erheblich modifiziert wird), auf bestimmte Umstellungen im Finanzierungsrecht der Rentenversicherung (Änderungen der §§ 158 Abs. 1 und 293 Abs. 3 SGB VI) sowie auf Veränderungen des AFG (enthalten in Art. 6 WFG).
Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist somit der rentenversicherungsrechtliche Teil des ”Sparpakets” der Bundesregierung, wie es Mitte September 1996 endgültig vom Bundestag beschlossen wurde. Zu diesem Gesetzespaket, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurfte, gehören auch noch das arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz (v. , BGBl I S. 1476