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Stationäre Pflegeversicherungsleistungen ab dem 1. 7. 1996
- zweite Stufe der Pflegeversicherung -
I. Einführung
Nachdem am 1. 4. 1995 aus der sozialen Pflegeversicherung die ambulanten Leistungen (erste Stufe der Pflegeversicherung mit Leistungen zur häuslichen Pflege) eingesetzt hatten (zur seinerzeit gültigen Ausgestaltung des Pflegeversicherungsrechts vgl. Bley, NWB F. 27 S. 4281 ff.), werden seit dem in einer zweiten Stufe auch stationäre Leistungen (bei Heimpflege) erbracht. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen, die sich im PflegeVG bzw. im SGB XI (Art. 1 des PflegeVG) finden, wurden kürzlich durch zwei Gesetze noch einmal umgestaltet, nämlich
das Gesetz zum Inkrafttreten der 2. Stufe der Pflegeversicherung v. 31. 5. 1996 (BGBl I S. 718; vgl. dazu die Materialien in BT-Drs. 13/3811 und 13/4566) und
das Erste Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (1. SGB XI -Änderungsgesetz - 1. SGB XI -ÄndG) v. 14. 6. 1996 (BGBl I S. 830; vgl. dazu die Materialien in BT-Drs. 13/3696, 13/4091 und 13/4688).
Das erstgenannte Gesetz regelte neben dem formal-rechtlichen Inkrafttreten der zweiten Stufe auch noch eine beitragsrechtliche Besonderheit: Nach den allgemeinen beitragsrechtlichen Vorschriften (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 58 Abs. 1 SGB XI) beläuft sich der...