PiR Nr. 2 vom Seite 1

Spannende Querschnittsthemen

Jens Freiberg | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es ist Februar 2020 und ich freue mich, dass wir Ihnen wieder einen spannenden Querschnitt durch das House of IFRS anbieten können.

Rattler und Storbeck bieten einen Überblick über die Prüfungsschwerpunkte des deutschen Enforcement für die aktuelle Saison. Neben den seites der Europäischen Kapitalmarktaufsicht (ESMA) ausgewählten Prüffeldern, die einheitlich von allen Enforcement-Stellen zu berücksichtigen sind, werden auch die spezifischen deutschen Ergänzungen – Wertminderungstest nach IAS 36 und Lageberichterstattung nach § 315 HGB – in den Blickpunkt gerückt.

Den Auftakt zu einem, der bilanziellen Abbildung von Beteiligungserwerben und -veräußerungen nach IFRS gewidmeten Serie macht Roos mit einer Thematisierung des sukzessiven Erwerbs von Anteilen und damit Kontrolle. Obwohl grundsätzlich ein (Regel-)Gleichklang zwischen IFRS und HGB besteht, schweigt sich das deutsche Handelsrecht in § 301 HGB zur Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung, die einen beherrschenden Einfluss sichert, aus. Es sind daher nach seiner Auffassung, anders als nach IFRS, verschiedene Alternativen der Bilanzierung denkbar.

Eine auch für das Enforcement durchaus interessante Analyse steuert Rinker in der aktuellen Ausgabe bei. Der Schwenk auf das right-of-use-Modell für den Leasingnehmer und damit die Pflicht zur onbalance-Erfassung – wenige Ausnahmen ausgeklammert – stellt nicht nur einen Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung dar, sondern ist auch Ursache für zahlreiche sehr „teure“ Einführungsprojekte. Die Betroffenheit variiert aber im DAX30 und zwischen einzelnen Branchen. Variationen zeigen sich auch im Umfang der Berichterstattung: Von äußerst ausführlich bis äußerst spärlich ist alles dabei. Präsentiert wird auch eine erste Befassung eines Abschlussprüfers mit der neuen Bilanzierungsvorgabe, eine exemplarische Vorlage für die Beschreibung eines Key Audit Matter liegt somit vor.

Trefflich streiten kann man sich über den Umgang mit einem derivativ geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert. Soll nun eine planmäßige Abschreibung erfolgen oder hält man an dem impairment-only-Ansatz fest? Aktuell schlägt das Pendel eher zur letzteren Auslegung. Mit der Bilanzierung eines goodwill sind aber durchaus noch andere, sehr interessante Fragestellungen verbunden. Anhand eines Fallbeispiels und hinterlegt mit Formeln untersuchen Moser, Tesche und Hell den Einfluss von Synergien – aus einer market participant-Sicht sowie erwerberspezifisch – auf den derivativ angeschafften goodwill. Der aktuelle Beitrag ist dem Erwerb im Wege eines asset deal gewidmet, die Folgen für den share deal werden in einem späteren Beitrag aufgegriffen.

Selbstverständlich wird das Leseerlebnis dieser Beigabe auch wieder durch unser Angebot aus den Rubriken abgerundet. So geht es in der aktuellen Ausgabe etwa in unserer Schublade News um die Frage der Abschreibung des goodwill. Im Kompaktwissenbeitrag rückt der Leasinggeber in den Vordergrund, der Praxisfall beleuchtet die Aktivierung von Kosten für Machbarkeitsstudien, Vorplanungen usw. bei Fehlschlagen der Investition.

Ich wünsche Ihnen allen viel Spaß beim Lesen.

Mit den besten Grüßen

Jens Freiberg

Fundstelle(n):
PiR 2/2020 Seite 1
RAAAH-41630