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Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer oder nicht? Für betroffene Unternehmer ist die Beantwortung dieser Frage von wesentlicher Bedeutung. Der BFH hatte sich zuletzt in seinem mit der Kleinunternehmerschaft beim Handel mit Produkten, die dem einkommensteuerlichen Abzugsverbot unterliegen, beschäftigt und zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden.
I. Leitsatz (amtlich)
Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Gegenstände in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.
II. Sachverhalt
Im Gegensatz zur ertragsteuerlichen Definition der Einkunftsarten, bei denen für ihre steuerliche Relevanz stets eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist, genügen bereits erste, geringfügige Einnahmen, um potentiell umsatzsteuerbare Vorgänge auszulösen. Um den Verwaltungsaufwand bei Unternehmern, die nur in geringem Umfang tätig sind, zu vermeiden, regelt § 19 UStG, dass die Umsatzsteuer bei sog. Kleinunternehmern nicht erhoben wird. Gleichzeit wird diesen Unternehmern der Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG versagt.
Hierbei galt im Streit...