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Die Stellung eines Antrags auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
I. Einführung
In der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) werden Leistungen im Grundsatz nur auf Antrag erbracht. Es gehört also grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Versicherten, für eine korrekte und rechtzeitige Rentenantragstellung zu sorgen. Hierbei ist zu beachten, daß der Versicherte verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten besitzt und daß in das Antragsverfahren ggf. auch andere Personen und Institutionen mit einbezogen sind (z. B. der Arbeitgeber eines versicherten Arbeitnehmers, soweit es um die Erteilung einer sog. Entgeltvorausbescheinigung geht, vgl. näher unten zu IV).
Der vorliegende Aufsatz soll aus rechtlicher Sicht einen Überblick über die wichtigsten Aspekte bieten, die mit der Stellung eines Antrags auf Rente aus der gesetzlichen RV zusammenhängen. Angesichts der Kompliziertheit des Rentenrechts ist es nicht möglich, die Thematik der Rentenantragstellung erschöpfend zu behandeln. So müssen beispielsweise die rentenversicherungsrechtlichen Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Rentenarten weitgehend außer Betracht gelassen werden (vgl. dazu NWB F. 27 S. 4223 ff.).